Zur Erfüllung ihrer Aufgaben (s. o.) stehen der EZB eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung. Die größte Bedeutung wird ihren geldpolitischen Instrumenten beigemessen, da sie mit ihnen ihr wichtigstes Ziel, die Gewährleistung von Preisniveaustabilität, zu erreichen versucht.
Unmittelbar beeinflussen kann die EZB dabei nur die Zinsen im Geschäft zwischen ihr und den Geschäftsbanken (so genannte Notenbankzinsen). Da Letztere günstigere oder ungünstigere Finanzierungsbedingungen in der Regel aber an ihre Kunden weitergeben, ändern sich in Reaktion auch die Marktzinsen – vor allem die kurzfristigen Zinsen amGeldmarkt, unter Umständen aber auch die langfristigen Zinsen am Kapitalmarkt.
Neben den Instrumenten hat auch die dazugehörige Öffentlichkeitsarbeit, wie unter dem Abschnitt Kontrolle und Transparenz beschrieben, Einfluss auf die Finanzmärkte.
Offenmarktgeschäfte
Das eindeutig wichtigste Offenmarktgeschäft der EZB ist mit einem Anteil von ungefähr 70 % dasHauptrefinanzierungsinstrument (Haupttender). Hierbei handelt es sich um ein Instrument der Offenmarktpolitik, bei dem die Geschäftsbanken in einem Auktionsverfahren Zentralbankgeld von der EZB gegen Zinszahlungen erhalten. Das Auktionsverfahren wurde seit 2000 mittels Zinstender durchgeführt. Dabei wird das angebotene Zentralbankgeld den höchstbietenden Geschäftsbanken zugeteilt. Zur besseren Orientierung legt die EZB einen Mindestbietungszinssatz fest. Dieser Mindestbietungszinssatz (auch Hauptrefinanzierungssatz) wird aufgrund seiner Bedeutung oft auch als Leitzinsder EZB bezeichnet. Die Transaktionen finden einmal pro Woche statt. Ihre Laufzeit beträgt ebenfalls eine Woche. Zur Bekämpfung der Finanzkrise ab 2007 verleiht die EZB seit dem 15. Oktober 2008 Geld wieder nach demMengentender.
Die drei anderen Offenmarktgeschäfte der EZB sind längerfristige Refinanzierungsgeschäfte, Feinsteuerungsoperationenund strukturelle Operationen. Diese werden aber nicht zu geldpolitischen Zwecken genutzt, sondern haben das Ziel, die Geschäftsbanken mit der notwendigen Liquidität zu versorgen.
Ständige Fazilitäten
Das sind die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität. Die ständigen Fazilitäten stellen die Möglichkeit für Geschäftsbanken dar, auf eigene Initiative gegen Zinszahlung Liquidität über die Spitzenrefinanzierungsfazilität bis zum nachfolgenden Geschäftstag zu beziehen, oder über die Einlagefazilität anzulegen. Diese Möglichkeiten sind vom Volumen nicht begrenzt, haben aber typischerweise einen unattraktiven Zinssatz. Wegen ihrer unbegrenzten Verfügbarkeit stellt der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität einen Höchst- und der Zinssatz für die Einlagefazilität einen Mindestsatz für Tagesgeld auf dem Geldmarkt dar. Der Zinssatz dieser Geschäfte bestimmt entscheidend die Zinssätze der Banken für Sparkonten und Kundenkredite. Ständige Fazilitäten bestimmen die Grenzen der Geldmarktsätze für Tagesgelder. Sie entsprechen ungefähr dem ehemaligen Diskont- und Lombardsatz der Bundesbank.
Devisenmarktinterventionen
Zeitweilig interveniert die EZB auch am Devisenmarkt, um den geldpolitischen Kurs zu stabilisieren und um die Swapsatzpolitik zu bestreiten. Allerdings sind Interventionen ein sehr selten (im Jahre 2004 gar nicht) benutztes Instrument der EZB. Es sollte nach Einschätzung der EZB nur benutzt werden, wenn große Wechselkursfehlbewertungen vorliegen, die entweder das Inflationsziel der EZB (als primäres geldpolitisches Ziel) oder die wirtschaftliche Stabilität im Euroraum (als sekundäres Ziel) gefährden.
Mindestreserve
Die EZB verlangt von Geschäftsbanken Mindestreserven auf Girokonten bei den nationalen Zentralbanken zu halten. Diese betragen derzeit zwei Prozent der Einlagen und Schuldverschreibungen der Banken. Die Mindestreserve stellt jedoch im Gegensatz zu Hauptrefinanzierungsinstrument, ständigen Fazilitäten und Devisenmarktinterventionen eher einordnungspolitisches als ein geldpolitisches Instrument dar, da sie nur den Rahmen für die anderen Instrumente liefert, von der EZB jedoch noch nie geändert wurde. Im Gegensatz zu der Mindestreserve der ehemaligen Deutschen Bundesbank wird die Mindestreserve der EZB verzinst.
Wichtige Leitzinsen
| Zinssatz | Höhe |
|---|---|
| EZB (letzte Änderung per: 13. Mai 2009) | |
| Einlagesatz | 0,25 % |
| Hauptrefinanzierungssatz | 1,00 % |
| Spitzenrefinanzierungssatz | 1,75 % |
| SNB (letzte Änderung per: 12. März 2009) | |
| 3-Monats-Libor-Zielband | 0,00–0,75 % |
| US Fed (letzte Änderung per: 19. Februar 2010) | |
| Federal-Funds-Rate-Zielband | 0,00–0,25 % |
| Diskontsatz | 0,75 % |
| Bank of Japan (letzte Änderung per: 19. Dezember 2008) | |
| Overnight Call Rate | 0,10 % |
| Diskontsatz | 0,30 % |
| Bank of England (letzte Änderung per: 5. März 2009) | |
| Repo Rate | 0,50 % |
| Chinesische Volksbank (letzte Änderung per: 22. Dezember 2008) | |
| Diskontsatz | 5,31 % |
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