Unabhängigkeit

Mit dem Ziel, ihre Hauptaufgabe, die Gewährleistung der Preisniveaustabilität, besser durchführen zu können, wurde der EZB Unabhängigkeit von politischen und anderen Einflüssen versprochen, um Konflikte mit Interessen von Politikern vorzubeugen. Man unterscheidet im Allgemeinen vier Arten der Unabhängigkeit:

Operative oder funktionelle Unabhängigkeit

Sie bedeutet, dass die EZB bei der Entscheidung hinsichtlich der Methode, mit der sie ihren Auftrag durchführen möchte, frei ist. Allerdings ist der EZB durch Artikel 105, Absatz 1 desEG-Vertrags sowie durch die EZB-Satzung die Preisstabilität als Ziel der europäischen Geldpolitik vorgeschrieben. Insofern bezieht sich die operative Unabhängigkeit lediglich auf die Durchführung des Ziels (unter anderem auch auf die Bestimmung der Inflation, die mit Preisstabilität vereinbar ist), nicht jedoch auf die Festlegung des Ziels an sich. Insofern ist die EZB diesbezüglich weit weniger unabhängig als das US-amerikanische Federal Reserve System.

Institutionelle Unabhängigkeit

Sie bedeutet, dass die EZB und die nationalen Zentralbanken keine Weisungen aus der Politik erhalten dürfen. Im Maastrichter Vertrag ist verankert worden, dass den öffentlichen Haushalten (bspw. Staat) keine Kredite zu gewähren sind. Damit soll verhindert werden, dass die Autonomie durch irgendwie geartete Verpflichtung zur Kreditgewährung an den Staat unterlaufen werden. Damit darf die EZB nicht die Defizite im Haushalt der Gemeinschaft oder eines Mitgliedslandes finanzieren.

Finanzielle Unabhängigkeit

Land↓Beteiligung in Prozent↓
Belgien 2,43
Bulgarien 0,87
Dänemark 1,48
Deutschland 18,94
Estland 0,18
Finnland 1,25
Frankreich 14,22
Griechenland 1,96
Irland 1,11
Italien 12,50
Lettland 0,28
Litauen 0,43
Luxemburg 0,17
Malta 0,06
Niederlande 3,99
Österreich 1,94
Polen 4,90
Portugal 1,75
Rumänien 2,46
Schweden 2,26
Slowakei 0,69
Slowenien 0,33
Spanien 8,30
Tschechien 1,45
Ungarn 1,39
Vereinigtes Königreich 14,52
Zypern 0,14

Die finanzielle Unabhängigkeit besteht darin, dass die EZB einen eigenen Haushalt hat und selbst über den Einsatz ihrer Mittel, mit denen sie von den Mitgliedsländern ausgestattet wird, entscheiden kann. Private Banken besitzen bei der Europäischen Zentralbank weitestgehend wenig Einfluss. Das EZB-Kapital von 5,76 Mrd. Euro (Stand 2009) liegt ausschließlich bei den 27 Notenbanken der Europäischen Union. Die nationalen Notenbanken befinden sich nicht alle in öffentlichen Besitz (Beispiel: Deutsche Bundesbank: 100% staatlich; andere Beispiele: Österreichische Nationalbank, griechische Nationalbank oder italienische Nationalbank: größtenteils privat). Aktuell (Frühjahr 2010) halten die Zentralbanken der Euro-Länder 69,79% am Kapital der EZB. Die Nicht-Euro-Länder besitzen 30,21%. Diese Kapitalbeteiligung hat theoretisch keinen Einfluss auf die Personalpolitik bei der EZB.

Personelle Unabhängigkeit

Um die Unabhängigkeit des Führungspersonals zu gewährleisten,

  • kann ein Mitglied des EZB-Rates nur bei schwerwiegenden Gründen auf Antrag des EZB-Rates oder des Direktoriums durch denEuropäischen Gerichtshof enthoben werden;
  • darf ohne ausdrückliche Ausnahmegenehmigung kein Mitglied entgeltlich oder unentgeltlich eine andere Beschäftigung annehmen. Interessenkonflikte sollen damit vermieden werden;
  • ist eine zweite Amtszeit für Mitglieder des Direktoriums ausgeschlossen;
  • wird das Führungspersonal für einen langen Zeitraum gewählt (EZB-Direktoren acht Jahre, Präsidenten der nationalen Zentralbanken mindestens fünf Jahre).
  • muss dieses fachlich geeignet und persönlich unabhängig sein

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