Elf EU-Länder haben den Euro bislang nicht eingeführt.
Alle EU-Länder mit Ausnahme von Dänemark und dem Vereinigtem Königreich sind gemäß dem Vertrag von Maastricht dazu verpflichtet, den Euro einzuführen. Ein Teil der EU-Länder haben ihre Währungen über den Wechselkursmechanismus II fest an den Euro gekoppelt. Der zweijährige Verbleib im WKM II ohne Anpassung des Leitkurses ist eines von vierKonvergenzkriterien zur Euro-Einführung. Bulgarien hat seine Währung ebenso an den Euro gekoppelt, ist aber nicht Mitglied im WKM II.
Großbritannien und Dänemark, die beide schon vor dem Maastricht-Vertrag EG-Mitglieder gewesen waren, behielten sich das Recht vor, selbst über den Beitritt zur Währungsunion zu entscheiden (sogenanntes „Opting out“).
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